Pflegeberatung in Dachau & im Dachauer Land­kreis

Beratungs­gespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Pflicht bei Pflege­geld

Eine freundlich lächelnde Pflegeexpertin im Beratungsgespräch

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungs­einsatz) in Dachau

Das Beratungs­gespräch – Pflicht für Pflege­­geld­­empfänger

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflich­tendes Beratungs­gespräch für Pflege­bedürftige, die Pflege­geld ab Pflege­grad 2 beziehen und zu Hause von Ange­hörigen gepflegt werden. Ziel des Beratungs­einsatzes ist es, die pflegenden Ange­hörigen fachlich zu unter­stützen.

Als ambulanter Pflege­dienst sind wir von den Pflege­kassen zertifi­ziert und führen das Beratungs­gespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI gerne mit Ihnen durch. Melden Sie sich bei uns!

Pflegeberatung 1
Rufbereitschaft
Die Intensivpflege Unique bei der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Freundlicher Pflegeexperte blickt in lächelnd in die Kamera

Pflegeberatung § 37 Abs. 3 SGB XI in Dachau

Beratungs­gespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Sie beziehen Pflege­­geld mit Pflege­­grad 2 bis 5 und werden zu Hause von Angehörigen versorgt? Dann ist der Beratungs­­einsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Sie Pflicht.

Gerne können Sie diesen Beratungs­termin bei uns in Anspruch nehmen. Wir führen die Beratung bei Ihnen zu Hause durch und dokumen­tieren den Nachweis für die Pflege­kasse. Und das voll­kommen kosten­frei für Sie.

Pflegeberatung 2

Zur Pflege­beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI kommen wir zu Ihnen nach Hause. Eventuell ist auch eine Beratung über Video­call möglich.

Pflegeberatung 2

Die Pflege­beratung ist für Sie voll­kommen kosten­frei. Wir rechnen den Beratungs­einsatz direkt mit der Pflege­kasse ab.

Pflegeberatung 2

Den gesetzlich vorge­schriebenen Nach­weis erstellen wir und über­mitteln ihn direkt an die zuständige Pflege­kasse.

„Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, haben halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen“

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungseinsatz) in Dachau

Die Regelungen des § 37 Abs. 3 SGB XI im Detail

Sie beziehen Pflege­geld mit Pflege­grad 2 bis 5 und werden zu Hause von Angehörigen versorgt? Dann ist der Beratungs­einsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Sie wo­möglich Pflicht.

Für wen ist der Beratungs­einsatz verpflichtend?

Pflege­bedürftige Menschen sind vom Gesetz dazu ver­­­pflichtet, sich in regel­mäßigen Abständen von einer zertifi­­zierten Pflege­­fach­­kraft beraten zu lassen, wenn sie

Pflegegeld von einer Pflege­kasse beziehen und

den Pflege­grad 2 bis 5 bewilligt bekommen haben und

nicht ausschließlich nur Sach­leistungen beziehen und

daheim in den eigenen vier Wänden von Angehörigen betreut werden, also keine Hilfe von einer professio­nellen Pflege­kraft erhalten.

Treffen all diese Merk­male auf Sie zu, dann ist der Beratungs­einsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Sie Pflicht.

Wer den verpflich­tenden Beratungs­einsatz nicht durch­führt riskiert die Streichung oder Kürzung des Pflege­geldes durch die Pflege­kasse.

Pflegeberatung 2

Pflegegrad 1

Bei Pflege­grad 1 ist die Pflege­beratung frei­willig. Werden aus­schließlich Sachl­eistungen bezogen, ist der Beratungs­einsatz auch ab Pflege­grad 2 frei­willig und nicht ver­pflichtend.

Pflegeberatung 2

Pflegegrad 2 und 3

Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Pflege­beratung halb­jährlich durch­geführt werden.

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Pflegegrad 4 und 5

Bei Pflege­grad 4 und 5 kann die Pflege­beratung auf Wunsch viertel­jährlich erfolgen, mindestens jedoch halb­jährlich.

Wie läuft eine Pflege­beratung ab?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause!

Eine freundlich lächelnde Pflegefachkraft

Unser Ziel ist es, dass Sie durch unser Beratungs­gespräch Sicher­heit in der Pflege gewinnen, Entlastung erfahren und wissen, welche Unter­stützung Ihnen zusteht. 

Eine erfahrene Pflege­fach­kraft kommt zu Ihnen nach Hause. 

In ruhiger Atmos­phäre sprechen wir darüber, wie die Pflege in Ihrem Alltag statt­findet. Wir spüren Unsicher­heiten auf und klären, ob Sie sich ausreichend unter­stützt fühlen. Wir über­prüfen, ob es Hilfs­mittel gibt, die Ihren Alltag erleichtern könnten.

Das Beratungs­gespräch dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten, sodass wir ausreichend Zeit haben, all Ihre Fragen zu beantworten.

Im Anschluss an die Pflege­beratung erstellen wir den gesetz­lich vorge­schriebenen Nach­weis und über­mitteln ihn direkt an die zuständige Pflege­kasse. Diese übernimmt auch die Kosten für den Beratungs­einsatz, sofern Sie einen Anspruch nach § 37 Abs. 3 SGB XI haben. Sie erhalten eine Kopie des Nachweis­formulars für Ihre Unter­lagen.

Wir sind da, um Sie zu unterstützen und Ihnen zu helfen!

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenfrei!

Pflegeberatung Dachau – §37 Absatz 3 SGB XI

Der Beratungs­einsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine Chance für Sie

Die Pflegeberatung nach §37.3 ist eine gute Gelegenheit, die eigene Situation zu überdenken und Antworten auf all Ihre Fragen zu bekommen. Sehen Sie den Beratungseinsatz als Chance: Im Beratungsgespräch erhalten Sie neue Impulse, hilfreiche Entlastung und professionelle Unterstützung.

Beratungseinsatz Pflege in Dachau
Rufbereitschaft

Was ist das Ziel der Pflege­beratung?

Der gesetzlich vorge­schriebene Beratung­einsatz soll die Pflege­qualität im häus­lichen Umfeld sicher­stellen, die pflegenden Ange­hörigen fach­lich unter­stützen, Überlastungs­situationen vermeiden und die Angehörigen über Unter­stützungs- und Entlastungs­angebote informieren.

Die Pflege­beratung kann insbe­sondere dann sinn­voll sein, wenn sich Ihr Unterstützungs­bedarf verändert hat und eine Höher­stufung des Pflege­grades notwendig wird oder wenn Sie Hilfs­mittel wie z. B. einen Rollator benötigen. In diesen Fällen können wir die notwendigen Schritte ein­leiten und das Verfahren beschleunigen.

Folgetermine per Videocall

Der erste Beratungs­einsatz gemäß §37 Abs. 3 SGB XI muss auf jeden Fall bei Ihnen daheim statt­finden.

Dann kann jeder zweite Beratungs­termin per Video­konferenz erfolgen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. März 2027.

Der Beratungseinsatz ist kostenfrei

Die Kosten für den Beratungs­einsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI werden komplett von Ihrer Pflege­kasse über­nommen, sofern alle Voraus­setzungen dafür vorliegen.

Sollten Sie privat versichert sein, erhalten Sie eine Rechnung von uns, die dann von Ihrer privaten Kranken­versicherung erstattet wird.

Die Themen des Beratungs­gesprächs

Wir geben Ihnen konkrete Tipps, wie Sie mit typischen Pflege­situationen im Alltag besser um­gehen können. So zeigen wir Ihnen wichtige Hebe- und Lagerungs­techniken, wie z. B. das Auf­setzen über die Seite oder der Transfer vom Bett in den Roll­stuhl. Wir geben Tipps zur Tages­struktur und zur Medikamenten­gabe. Auch die Vermeidung von Pflege­risiken, wie z. B. dem Sturz­risiko, liegt uns sehr am Herzen.

Wir spüren auf, ob die pflegende Person Entlastung und ggfs. weitere Unter­stützung durch zusätzliche Pflege­kräfte oder Entlastungs­dienste braucht. Bei Bedarf halten wir geeignete Empfehlungen schrift­lich fest.

Wir klären, welche Hilfs­mittel Ihren Pflege­alltag erleichtern könnten: u.a. Rollator, Pflege­betten, Halte­griffe, Not­ruf­system, Pflege­hilfs­mittel wie z. B. Bett­schutz­einlagen, Einmal­hand­schuhe. 

Unsere Pflege­experten informieren Sie über zusätz­liche Angebote der Pflege­kassen. So gibt es kosten­lose Kurse für pflegende Angehörige zu Themen wie Körper­pflege, rücken­schonendes Arbeiten oder Umgang mit Demenz und Hilfs­mitteln.

Unsere Pflegefach­kräfte über­prüfen, ob eine Ein­stufung in einen höheren Pflege­grad notwendig ist. Bei Bedarf werden wir eine Höher­stufung des Pflege­grades in die Wege leiten.

Pflegeberatung 8

Wir wurden mit der Bestnote 1,0 vom Medizinischen Dienst ausgezeichnet.

Wie sieht der Nach­weis für die Pflege­kassen aus?

Wir übernehmen die komplette Dokumentation für Sie!

Bild vom Formular

Um den durchge­führten Beratungs­einsatz nachzu­weisen, füllen wir während des Beratungs­einsatzes gemein­sam das Formular „Nachweis über einen Beratungs­besuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI“ aus.

Anschließend über­mitteln wir das Formular direkt an die zuständige Pflege­kasse. Sind Sie privat versichert, schicken wir den Nach­weis an Ihre private Kranken­versicherung.

Sie erhalten eine Kopie des Nachweises für Ihre Unterlagen.

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass wir unsere pflege­fachlichen Empfehlungen nur mit Ihrer Einwilligung an die Pflege­kasse oder Ihre private Kranken­versicherung weiter­geben werden.

Wir sind da, um Sie zu unter­stützen und Ihnen zu helfen!

Einen Angehörigen zu pflegen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Sie nicht alleine stemmen müssen: Sie dürfen sich helfen lassen. Nutzen Sie das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI und lassen sich von uns beraten!

Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind alle sehr erfahren und wissen, wie herausfordernd die Pflege zu Hause sein kann.

Wenn Sie es wünschen, sind wir an Ihrer Seite und begleiten Sie – so wie es die aktuelle Pflegesituation erfordert.

Dean Ilic
Geschäftsführung

Dean-Ilic von der Pflegeberatung Dachau
Freundlich lächelnde Pflegeexpertin

Pflegeberatung Dachau – §37 Absatz 3 SGB XI

So bereiten Sie sich auf das Beratungs­gespräch vor

Sie können im Beratungs­­gespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI sämtliche Fragen stellen, die Sie in Bezug auf Ihre häusliche Pflege­­situation haben.

Unsere Pflege­­beratung ist dazu da, um Ihnen zu helfen.

Unser Tipp: Bereiten Sie in Ruhe Ihre Fragen vor und notieren Sie alle Fragen zu Pflege­geld, Hilfs­mitteln oder Entlastungs­angeboten. So vergessen Sie im Gespräch nichts Wichtiges.

Im Vorfeld des Beratungs­gesprächs sollten Sie sich auch um alle not­wendigen Unter­lagen kümmern: Ihr Bescheid über den Pflege­grad, Ihre Medikamenten­liste sowie vorherige Pflege­berichte.

Rufen Sie uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Sie!

Pflegeberatung Dachau

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Der Beratungseinsatz bei Pflegegeld in Dachau

So läuft der Beratungs­einsatz ab

Sie beziehen Pflegegeld und möchten einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI im Raum Dachau in Anspruch nehmen? Dann melden Sie sich bei uns! Wir sind als zertifizierter ambulanter Pflegedienst von den Pflegekassen für die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI zugelassen.

1

Rufen Sie uns an!

Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf den Beratungs­einsatz haben und verein­baren einen Termin.

2

Beratungseinsatz

Zum Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI kommen wir zu Ihnen nach Hause.

3

Nachweis

Wir füllen wir das Nachweis­formular aus und senden es an die zuständigen Stellen.

4

Abrechnung

Für gesetzlich Versicherte rechnen wir die Kosten direkt mit den Pflege­kassen ab.

Dean Ilic - Pflegeberatung in der Nähe

Außerklinische Intensiv­pflege Unique – Ihre Pflege­beratung in der Nähe

Sie haben noch Fragen?

Benötigt ein Angehöriger Pflege, so ist das eine belastende Situation für die ganze Familie. Es tauchen viele Fragen auf. Das Beratungs­gespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI kann in dieser Situation eine große Hilfe sein. Nehmen Sie den kostenfreien Beratungs­einsatz in Anspruch!

Als zertifizierter Pflege­dienst sind wir für die Pflege­beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI zuge­lassen und beraten Sie fach­kundig. Rufen Sie uns gerne an und wir vereinbaren einen Termin, sodass wir in Ruhe über alles sprechen können.

Was ist die Pflege­beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichten­der Beratungs­einsatz für Pflege­bedürftige, die Pflege­geld ab Pflege­grad 2 beziehen und zu Hause von Ange­hörigen gepflegt werden. Ziel ist es, die Qualität der häus­lichen Pflege zu sichern und pflegende Ange­hörige fachlich zu unter­stützen. Der Beratungs­einsatz ist – abhängig vom Pflege­grad – mindestens halb­jährlich durchzu­führen und wird mit dem Formular „Nachweis über einen Beratungs­besuch nach § 37 Abs. SGB XI“ dokumentiert.

Ist die Intensiv­pflege Unique für den Beratungs­termin nach § 37 Abs. 3 SGB XI zuge­lassen?

Ja, als zertifi­zierter ambulanter Intensiv­pflege­dienst dürfen wir den gesetzlich verpflichtenden Beratungs­einsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI durch­führen.

Wer bezahlt die Kosten für den Beratungs­besuch zur häus­lichen Pflege?

Die Kosten für den Beratungs­besuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden für gesetz­lich versicherte Pflege­geld­empfänger von den zuständigen Pflege­kassen über­nommen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflege­kasse ab, sodass Sie nicht in Vor­leistung gehen müssen.

Privat versicherte Pflege­geld­empfänger hingegen erhalten von uns eine Rechnung, die sie dann von der privaten Kranken­kasse erstattet bekommen.

Wie oft findet der Beratungs­termin nach § 37 Abs. 3 SGB XI statt?

Der verpflichtende Beratungs­einsatz muss bei Pflege­grad 2 bis 5 einmal im Halbjahr durch­ge­führt werden. Pflegebedürftige, die Pflegegrad 4 oder 5 haben, können den Beratungs­termin zusätzlich auch viertel­jährlich in Anspruch nehmen.

Was kann ich tun, wenn ich den Beratungs­einsatz vergessen habe?

Sollten Sie den Beratungs­besuch vergessen haben, melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Pflege­kasse. Bieten Sie an, den Beratungs­termin unverzüglich nachzu­holen. So können Sie drohende Konsequenzen – wie zum Beispiel die Kürzung des Pflegegeldes – möglicher­weise abwenden.

Wie bereite ich mich am besten auf das Beratungs­gespräch vor?

Wir empfehlen, sich im Vorfeld zu über­legen, wo Sie im Pflege­alltag auf Probleme stoßen und welche Fragen Sie haben. Wichtige Unter­lagen, wie zum Beispiel Ihren Medikamenten­plan, sollten Sie eben­falls vor dem Beratungs­gespräch bereit­legen.

Wie läuft eine Pflege­beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI ab?

Eine examinierte Pflege­fach­kraft führt die Pflege­beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durch.

Zu Beginn der Pflege­beratung schildern Sie uns Ihre derzeitige Pflege­situation. Anschließend besprechen wir, wie wir Ihren Pflege­alltag erleichtern können – mit Hilfs­mitteln und Entlastungs­angeboten.

Zum Abschluss füllen wir gemein­sam das entsprechende Nachweis­formular für die Pflege­kasse aus, das wir dann direkt an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Welche Themen werden in der Pflege­beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?

Im Beratungsgespräch erhalten Sie individuelle Tipps und konkrete Empfehlungen, die Ihren Pflege­alltag erleichtern können.

Die regel­mäßigen Beratungs­termine ermöglichen es auch, die Pflege laufend an Ihre individuellen Bedürfnisse anzu­passen. So über­prüfen wir beispiels­weise, ob zusätz­liche Pflege­hilfen, Hilfs­mittel oder Wohn­raum­anpassungen not­wendig sind.

Muss ich einen Antrag für stellen, um die Pflege­beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu erhalten?

Nein. Wenn Sie bei uns anrufen und einen Termin zum Beratungs­gespräch vereinbaren, über­nehmen wir alles Weitere. Sie müssen keinen separaten Antrag bei der Pflege­kasse stellen.

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