Pflegeberatung in Dachau & im Dachauer Landkreis
Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Pflicht bei Pflegegeld

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungseinsatz) in Dachau
Das Beratungsgespräch – Pflicht für Pflegegeldempfänger
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld ab Pflegegrad 2 beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die pflegenden Angehörigen fachlich zu unterstützen.
Als ambulanter Pflegedienst sind wir von den Pflegekassen zertifiziert und führen das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI gerne mit Ihnen durch. Melden Sie sich bei uns!


Pflegeberatung § 37 Abs. 3 SGB XI in Dachau
Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Sie beziehen Pflegegeld mit Pflegegrad 2 bis 5 und werden zu Hause von Angehörigen versorgt? Dann ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Sie Pflicht.
Gerne können Sie diesen Beratungstermin bei uns in Anspruch nehmen. Wir führen die Beratung bei Ihnen zu Hause durch und dokumentieren den Nachweis für die Pflegekasse. Und das vollkommen kostenfrei für Sie.

Zur Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI kommen wir zu Ihnen nach Hause. Eventuell ist auch eine Beratung über Videocall möglich.

Die Pflegeberatung ist für Sie vollkommen kostenfrei. Wir rechnen den Beratungseinsatz direkt mit der Pflegekasse ab.

Den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis erstellen wir und übermitteln ihn direkt an die zuständige Pflegekasse.
„Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, haben halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen“
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungseinsatz) in Dachau
Die Regelungen des § 37 Abs. 3 SGB XI im Detail
Sie beziehen Pflegegeld mit Pflegegrad 2 bis 5 und werden zu Hause von Angehörigen versorgt? Dann ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Sie womöglich Pflicht.
Für wen ist der Beratungseinsatz verpflichtend?
Pflegebedürftige Menschen sind vom Gesetz dazu verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen von einer zertifizierten Pflegefachkraft beraten zu lassen, wenn sie
Pflegegeld von einer Pflegekasse beziehen und
den Pflegegrad 2 bis 5 bewilligt bekommen haben und
nicht ausschließlich nur Sachleistungen beziehen und
daheim in den eigenen vier Wänden von Angehörigen betreut werden, also keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten.
Treffen all diese Merkmale auf Sie zu, dann ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Sie Pflicht.
Wer den verpflichtenden Beratungseinsatz nicht durchführt riskiert die Streichung oder Kürzung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse.

Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 ist die Pflegeberatung freiwillig. Werden ausschließlich Sachleistungen bezogen, ist der Beratungseinsatz auch ab Pflegegrad 2 freiwillig und nicht verpflichtend.

Pflegegrad 2 und 3
Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Pflegeberatung halbjährlich durchgeführt werden.

Pflegegrad 4 und 5
Bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Pflegeberatung auf Wunsch vierteljährlich erfolgen, mindestens jedoch halbjährlich.
Wie läuft eine Pflegeberatung ab?
Wir kommen zu Ihnen nach Hause!
Unser Ziel ist es, dass Sie durch unser Beratungsgespräch Sicherheit in der Pflege gewinnen, Entlastung erfahren und wissen, welche Unterstützung Ihnen zusteht.
Eine erfahrene Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause.
In ruhiger Atmosphäre sprechen wir darüber, wie die Pflege in Ihrem Alltag stattfindet. Wir spüren Unsicherheiten auf und klären, ob Sie sich ausreichend unterstützt fühlen. Wir überprüfen, ob es Hilfsmittel gibt, die Ihren Alltag erleichtern könnten.
Das Beratungsgespräch dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten, sodass wir ausreichend Zeit haben, all Ihre Fragen zu beantworten.
Im Anschluss an die Pflegeberatung erstellen wir den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis und übermitteln ihn direkt an die zuständige Pflegekasse. Diese übernimmt auch die Kosten für den Beratungseinsatz, sofern Sie einen Anspruch nach § 37 Abs. 3 SGB XI haben. Sie erhalten eine Kopie des Nachweisformulars für Ihre Unterlagen.
Wir sind da, um Sie zu unterstützen und Ihnen zu helfen!
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenfrei!
Pflegeberatung Dachau – §37 Absatz 3 SGB XI
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine Chance für Sie
Die Pflegeberatung nach §37.3 ist eine gute Gelegenheit, die eigene Situation zu überdenken und Antworten auf all Ihre Fragen zu bekommen. Sehen Sie den Beratungseinsatz als Chance: Im Beratungsgespräch erhalten Sie neue Impulse, hilfreiche Entlastung und professionelle Unterstützung.


Was ist das Ziel der Pflegeberatung?
Der gesetzlich vorgeschriebene Beratungeinsatz soll die Pflegequalität im häuslichen Umfeld sicherstellen, die pflegenden Angehörigen fachlich unterstützen, Überlastungssituationen vermeiden und die Angehörigen über Unterstützungs- und Entlastungsangebote informieren.
Die Pflegeberatung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich Ihr Unterstützungsbedarf verändert hat und eine Höherstufung des Pflegegrades notwendig wird oder wenn Sie Hilfsmittel wie z. B. einen Rollator benötigen. In diesen Fällen können wir die notwendigen Schritte einleiten und das Verfahren beschleunigen.
Folgetermine per Videocall
Der erste Beratungseinsatz gemäß §37 Abs. 3 SGB XI muss auf jeden Fall bei Ihnen daheim stattfinden.
Dann kann jeder zweite Beratungstermin per Videokonferenz erfolgen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. März 2027.
Der Beratungseinsatz ist kostenfrei
Die Kosten für den Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI werden komplett von Ihrer Pflegekasse übernommen, sofern alle Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sollten Sie privat versichert sein, erhalten Sie eine Rechnung von uns, die dann von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet wird.
Die Themen des Beratungsgesprächs
Wir geben Ihnen konkrete Tipps, wie Sie mit typischen Pflegesituationen im Alltag besser umgehen können. So zeigen wir Ihnen wichtige Hebe- und Lagerungstechniken, wie z. B. das Aufsetzen über die Seite oder der Transfer vom Bett in den Rollstuhl. Wir geben Tipps zur Tagesstruktur und zur Medikamentengabe. Auch die Vermeidung von Pflegerisiken, wie z. B. dem Sturzrisiko, liegt uns sehr am Herzen.
Wir spüren auf, ob die pflegende Person Entlastung und ggfs. weitere Unterstützung durch zusätzliche Pflegekräfte oder Entlastungsdienste braucht. Bei Bedarf halten wir geeignete Empfehlungen schriftlich fest.
Wir klären, welche Hilfsmittel Ihren Pflegealltag erleichtern könnten: u.a. Rollator, Pflegebetten, Haltegriffe, Notrufsystem, Pflegehilfsmittel wie z. B. Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe.
Unsere Pflegeexperten informieren Sie über zusätzliche Angebote der Pflegekassen. So gibt es kostenlose Kurse für pflegende Angehörige zu Themen wie Körperpflege, rückenschonendes Arbeiten oder Umgang mit Demenz und Hilfsmitteln.
Unsere Pflegefachkräfte überprüfen, ob eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad notwendig ist. Bei Bedarf werden wir eine Höherstufung des Pflegegrades in die Wege leiten.

Wir wurden mit der Bestnote 1,0 vom Medizinischen Dienst ausgezeichnet.
Wie sieht der Nachweis für die Pflegekassen aus?
Wir übernehmen die komplette Dokumentation für Sie!
Um den durchgeführten Beratungseinsatz nachzuweisen, füllen wir während des Beratungseinsatzes gemeinsam das Formular „Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI“ aus.
Anschließend übermitteln wir das Formular direkt an die zuständige Pflegekasse. Sind Sie privat versichert, schicken wir den Nachweis an Ihre private Krankenversicherung.
Sie erhalten eine Kopie des Nachweises für Ihre Unterlagen.
Wichtig für Sie zu wissen ist, dass wir unsere pflegefachlichen Empfehlungen nur mit Ihrer Einwilligung an die Pflegekasse oder Ihre private Krankenversicherung weitergeben werden.
Wir sind da, um Sie zu unterstützen und Ihnen zu helfen!
Einen Angehörigen zu pflegen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Sie nicht alleine stemmen müssen: Sie dürfen sich helfen lassen. Nutzen Sie das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI und lassen sich von uns beraten!
Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind alle sehr erfahren und wissen, wie herausfordernd die Pflege zu Hause sein kann.
Wenn Sie es wünschen, sind wir an Ihrer Seite und begleiten Sie – so wie es die aktuelle Pflegesituation erfordert.
Dean Ilic
Geschäftsführung
Pflegeberatung Dachau – §37 Absatz 3 SGB XI
So bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor
Sie können im Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI sämtliche Fragen stellen, die Sie in Bezug auf Ihre häusliche Pflegesituation haben.
Unsere Pflegeberatung ist dazu da, um Ihnen zu helfen.
Unser Tipp: Bereiten Sie in Ruhe Ihre Fragen vor und notieren Sie alle Fragen zu Pflegegeld, Hilfsmitteln oder Entlastungsangeboten. So vergessen Sie im Gespräch nichts Wichtiges.
Im Vorfeld des Beratungsgesprächs sollten Sie sich auch um alle notwendigen Unterlagen kümmern: Ihr Bescheid über den Pflegegrad, Ihre Medikamentenliste sowie vorherige Pflegeberichte.
Rufen Sie uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Sie!

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
Der Beratungseinsatz bei Pflegegeld in Dachau
So läuft der Beratungseinsatz ab
Sie beziehen Pflegegeld und möchten einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI im Raum Dachau in Anspruch nehmen? Dann melden Sie sich bei uns! Wir sind als zertifizierter ambulanter Pflegedienst von den Pflegekassen für die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI zugelassen.
1
Rufen Sie uns an!
Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf den Beratungseinsatz haben und vereinbaren einen Termin.
2
Beratungseinsatz
Zum Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI kommen wir zu Ihnen nach Hause.
3
Nachweis
Wir füllen wir das Nachweisformular aus und senden es an die zuständigen Stellen.
4
Abrechnung
Für gesetzlich Versicherte rechnen wir die Kosten direkt mit den Pflegekassen ab.
Außerklinische Intensivpflege Unique – Ihre Pflegeberatung in der Nähe
Sie haben noch Fragen?
Benötigt ein Angehöriger Pflege, so ist das eine belastende Situation für die ganze Familie. Es tauchen viele Fragen auf. Das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI kann in dieser Situation eine große Hilfe sein. Nehmen Sie den kostenfreien Beratungseinsatz in Anspruch!
Als zertifizierter Pflegedienst sind wir für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI zugelassen und beraten Sie fachkundig. Rufen Sie uns gerne an und wir vereinbaren einen Termin, sodass wir in Ruhe über alles sprechen können.
Was ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die Pflegegeld ab Pflegegrad 2 beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen. Der Beratungseinsatz ist – abhängig vom Pflegegrad – mindestens halbjährlich durchzuführen und wird mit dem Formular „Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. SGB XI“ dokumentiert.
Ist die Intensivpflege Unique für den Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI zugelassen?
Ja, als zertifizierter ambulanter Intensivpflegedienst dürfen wir den gesetzlich verpflichtenden Beratungseinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen.
Wer bezahlt die Kosten für den Beratungsbesuch zur häuslichen Pflege?
Die Kosten für den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden für gesetzlich versicherte Pflegegeldempfänger von den zuständigen Pflegekassen übernommen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Privat versicherte Pflegegeldempfänger hingegen erhalten von uns eine Rechnung, die sie dann von der privaten Krankenkasse erstattet bekommen.
Wie oft findet der Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI statt?
Der verpflichtende Beratungseinsatz muss bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal im Halbjahr durchgeführt werden. Pflegebedürftige, die Pflegegrad 4 oder 5 haben, können den Beratungstermin zusätzlich auch vierteljährlich in Anspruch nehmen.
Was kann ich tun, wenn ich den Beratungseinsatz vergessen habe?
Sollten Sie den Beratungsbesuch vergessen haben, melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Bieten Sie an, den Beratungstermin unverzüglich nachzuholen. So können Sie drohende Konsequenzen – wie zum Beispiel die Kürzung des Pflegegeldes – möglicherweise abwenden.
Wie bereite ich mich am besten auf das Beratungsgespräch vor?
Wir empfehlen, sich im Vorfeld zu überlegen, wo Sie im Pflegealltag auf Probleme stoßen und welche Fragen Sie haben. Wichtige Unterlagen, wie zum Beispiel Ihren Medikamentenplan, sollten Sie ebenfalls vor dem Beratungsgespräch bereitlegen.
Wie läuft eine Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI ab?
Eine examinierte Pflegefachkraft führt die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durch.
Zu Beginn der Pflegeberatung schildern Sie uns Ihre derzeitige Pflegesituation. Anschließend besprechen wir, wie wir Ihren Pflegealltag erleichtern können – mit Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten.
Zum Abschluss füllen wir gemeinsam das entsprechende Nachweisformular für die Pflegekasse aus, das wir dann direkt an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Welche Themen werden in der Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Beratungsgespräch erhalten Sie individuelle Tipps und konkrete Empfehlungen, die Ihren Pflegealltag erleichtern können.
Die regelmäßigen Beratungstermine ermöglichen es auch, die Pflege laufend an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. So überprüfen wir beispielsweise, ob zusätzliche Pflegehilfen, Hilfsmittel oder Wohnraumanpassungen notwendig sind.
Muss ich einen Antrag für stellen, um die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu erhalten?
Nein. Wenn Sie bei uns anrufen und einen Termin zum Beratungsgespräch vereinbaren, übernehmen wir alles Weitere. Sie müssen keinen separaten Antrag bei der Pflegekasse stellen.







